Unfall? Was tun?

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt
und Ihr Fahrzeug ist hierbei beschädigt worden?

Daran sollten Sie unbedingt denken:


Notieren Sie:

  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners.
  • Das amtliche Kennzeichen.
  • Adressen von Zeugen.
  • Eventuell die den Unfall aufnehmende Dienststelle und der Name des Polizeibeamten
    (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen).
  • Bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Fotografieren Sie:

  • nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge
    in der Stellung nach dem Zusammenstoss.
  • Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.
    Fertigen Sie eine Skizze des Unfallhergangs an.

Bestehen Sie:

  • darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird,
    um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
    Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender
    Rechtsprechung zum Schaden und werden daher beim Haftpflichtschaden
    geltend gemacht, sofern es sich nicht offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
  • Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene
    Gutachten ein. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in
    Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung
    des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
  • Denken Sie an die Ihnen eventuell zustehende Wertminderung,
    Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung.
    Die einsetzbaren Beträge ermittelt der Kfz-Sachverständige für Sie.

Beauftragen Sie:

  • zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche möglichst frühzeitig einen
    Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Die Kosten hierfür hat die
    Versicherung des Unfallgegners grundsätzlich zu tragen.

Beachten Sie:

  • Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit
    sind Garant für korrekte Gutachten.
  • Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
  • Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse
    und nicht im Interesse der gegnerischen Versicherung. Achten Sie
    nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung.

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